Mediation Berlin | Konfliktmanagement
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Mediation Berlin – Konflikte meistern und die Zusammenarbeit verbessern
Business Mediation Berlin: Als Mediation wird ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren bezeichnet, in dem Konfliktparteien durch eine/n Außenstehenden (Mediator) vertraulich, eine einvernehmliche Lösung anstreben. Der Mediator, die Mediatorin ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Handlungsbefugnis, mit klarem Bekenntnis zur Vertraulichkeit.
Business Mediation Berlin
Unsere Mediationen finden Anwendung in folgenden Bereichen:
- Konflikte im beruflichen Umfeld (Wirtschaftsmediation) bis hin zur Lösung von Teamkonflikten
- Außergerichtliche Streitbeilegung (Beruf – Familie – Nachbarschaft)
- Mediation mit dem Ziel der Beendigung von Auseinandersetzungen um Vermögenswerte
- Familienmediation (Eltern – Eltern, Eltern – Kind (er), Familien)
- Mieter- Vermietermediation
Der rechtliche Rahmen in dem wir tätig sind, ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) festgelegt, welches am 26.07.2012 in Kraft trat.
Mediator / Mediatorin ist somit ein gesetzlich geschützter Begriff, welcher eine umfangreiche Ausbildung und Praxis voraussetzt. Unsere Mediatorin ist seit 2015 als Mediatorin nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Mediation e.V. zertifiziert und verfügt sowohl über die fachliche Expertise, als auch über unterschiedlichste Projekterfahrung, insbesondere im Bereich der Business- Mediation.
Business Mediation Berlin
Unsere Mediationen finden Anwendung in folgenden Bereichen:
Mediation Berlin I Business Meditation Unternehmen Berlin | Konfliktmanagement:
- Konflikte im beruflichen Umfeld (Wirtschaftsmediation) bis hin zur Lösung von Teamkonflikten
- Außergerichtliche Streitbeilegung (Beruf – Familie – Nachbarschaft)
- Mediation mit dem Ziel der Beendigung von Auseinandersetzungen um Vermögenswerte
- Familienmediation (Eltern – Eltern, Eltern – Kind (er), Familien)
- Mieter- Vermietermediation
Der rechtliche Rahmen in dem wir tätig sind, ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Mediationsgesetz (MediationsG) festgelegt, welches am 26.07.2012 in Kraft trat.
Mediator / Mediatorin ist somit ein gesetzlich geschützter Begriff, welcher eine umfangreiche Ausbildung und Praxis voraussetzt. Unsere Mediatorin ist seit 2015 als Mediatorin nach den Richtlinien des Bundesverbandes der Mediation e.V. zertifiziert und verfügt sowohl über die fachliche Expertise, als auch über unterschiedlichste Projekterfahrung, insbesondere im Bereich der Business- Mediation.
Die Phasen der Mediation
Wir sind von Anfang an für Sie da! Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld ein unverbindliches Telefongespräch mit uns zu führen, um die ersten, dringenden Fragen zur Mediation aufzuzeigen und festzustellen, ob wir uns auf Anhieb verstehen und eine gemeinsame Sprache sprechen.
Vorgespräch
Klärung, ob eine Mediation geeignet ist, den bestehenden Konflikt lösen zu können. Festlegung des Verfahrens. Vertrauensaufbau zwischen Mediator und Medianden. Erarbeitung von Gesprächsregeln. Schließen der Vereinbarung
Informations-/ Themensammlung
Sammlung und Zusammenfassung der relevanten Standpunkte der Beteiligten im Kontext zur Aufgabenstellung. Kommunikation erfolgt direkt von den Medianden zum Mediator. Klärung der Konfliktreihenfolge.
Konflikt gemeinsam beleuchten
Gemeinsamer Mediationstermin unter Beiwohnung und aktiver Teilnahme der Konfliktbeteiligten. Wechselseitiger Austausch über die Motive, Interessenlage und Positionen. Herausarbeiten gemeinsamer Ziele, Bedürfnisse und Wünsche.
Lösungen
Konfliktbeteiligte finden Lösungen auf der Basis gemeinsamer Zielvorstellungen, verständigen sich auf zukünftiges Verhalten und langfristige Sicherung der Erkenntnisse. Neue Optionen werden vereinbart und konkrete Lösungsmöglichkeiten verbindlich vereinbart.
Verbindliche Vereinbarung
Es wird eine allparteiliche verbindliche Vereinbarung auf Basis der gemeinsamen Beschlüsse getroffen. Die Maßnahmen und Vereinbarungen werden konkret als Beschluss verfasst. Der Beschluss wird von den Mediationsparteien verschriftlicht und unterzeichnet.
Business Mediation Berlin Zeit und Kosten
„Klare Wege, Klare Lösungen: Anwendungsgebiete von Business Mediationen“: Eine Mediation erfordert meist mehrere Sitzungen im Zeitumfang von 60- 90 Minuten bis zum Abschluss der verbindlichen Vereinbarung. Die Gesamtkosten sind abhängig von der Komplexität der Aufgabenstellung/en sowie vom tatsächlich aufgewandten Aufwand. Im Durchschnitt sind 2-3 Termine erforderlich. Der Kostenrahmen wird nach dem Vorgespräch vereinbart.
Grundsätzlich ist nicht jede Mediation erfolgreich. Wesentlich ist die Herstellung des Vertrauens und die Erschaffung einer Atmosphäre, in der wieder offen und ehrlich miteinander gesprochen werden kann. Sofern jedoch keine Bereitschaft zur Konfliktlösung erzielt werden kann, sind Mediationen nicht möglich.
Wir sind von Anfang an für Sie da! Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld ein unverbindliches Telefongespräch mit uns zu führen, um die ersten, dringenden Fragen aufzuzeigen und festzustellen, ob wir uns auf Anhieb verstehen und eine gemeinsame Sprache sprechen. Business Mediation Berlin – Empathie & Erfahrung!
Die Phasen der Mediation
Wir sind von Anfang an für Sie da! Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld ein unverbindliches Telefongespräch mit uns zu führen, um die ersten, dringenden Fragen aufzuzeigen und festzustellen, ob wir uns auf Anhieb verstehen und eine gemeinsame Sprache sprechen.
Vorgespräch
Klärung, ob eine Mediation geeignet ist, den bestehenden Konflikt lösen zu können. Festlegung des Verfahrens. Vertrauensaufbau zwischen Mediator und Medianden. Erarbeitung von Gesprächsregeln. Schließen der Vereinbarung
Informations-/ Themensammlung
Sammlung und Zusammenfassung der relevanten Standpunkte der Beteiligten im Kontext zur Aufgabenstellung. Kommunikation erfolgt direkt von den Medianden zum Mediator. Klärung der Konfliktreihenfolge.
Konflikte gemeinsam beleuchten
Gemeinsamer Mediationstermin unter Beiwohnung und aktiver Teilnahme der Konfliktbeteiligten. Wechselseitiger Austausch über die Motive, Interessenlage und Positionen. Herausarbeiten gemeinsamer Ziele, Bedürfnisse und Wünsche.
Lösungen
Konfliktbeteiligte finden Lösungen auf der Basis gemeinsamer Zielvorstellungen, verständigen sich auf zukünftiges Verhalten und langfristige Sicherung der Erkenntnisse. Neue Optionen werden vereinbart und konkrete Lösungsmöglichkeiten verbindlich vereinbart.
Verbindliche Vereinbarung
Es wird eine allparteiliche verbindliche Vereinbarung auf Basis der gemeinsamen Beschlüsse getroffen. Die Maßnahmen und Vereinbarungen werden konkret als Beschluss verfasst. Der Beschluss wird von den Mediationsparteien verschriftlicht und unterzeichnet.
Zeit und Kosten
Eine Mediation erfordert meist mehrere Sitzungen im Zeitumfang von 60- 90 Minuten bis zum Abschluss der verbindlichen Vereinbarung. Die Gesamtkosten sind abhängig von der Komplexität der Aufgabenstellung/en sowie vom tatsächlich aufgewandten Aufwand. Im Durchschnitt sind 2-3 Termine erforderlich. Der Kostenrahmen wird nach dem Vorgespräch vereinbart.
Wir sind von Anfang an für Sie da! Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld ein unverbindliches Telefongespräch mit uns zu führen, um die ersten, dringenden Fragen aufzuzeigen und festzustellen, ob wir uns auf Anhieb verstehen und eine gemeinsame Sprache sprechen.
Projektbeispiele Mediation
Nachfolgeregelung im Mittelstand
Ausgangssituation:
Ein mittelständisches Druckereiunternehmen soll an die 3. Generation übergeben werden. Im bisherigen Verlauf der Einarbeitung der zukünftigen Geschäftsleitung entstanden Probleme bei der Aufgabenverteilung der Beteiligten zukünftigen Gesellschafter sowie beim verbleibenden Mitspracherecht der bisherigen Unternehmensführung.
Lösung:
Nach erfolgter Aufnahme der Konfliktschnittmengen konnte nach Einholung und ausführlicher Besprechung der Einzelbedürfnisse der Konfliktbeteiligen, eine Sachebene hergestellt werden. Nach Einholung der Zustimmung wurde unter Beteiligung einer Steuerberatungsgesellschaft sowie einer auf Nachfolge spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei die wirtschaftliche Situation unter Mitwirkung unseres Spezialisten im Bereich „Unternehmensbewertung – Nachfolge“ eine Ist Situation geschaffen, die geeignet war, um reale Schnittmengen für Beteiligungen auf Gesellschafterebene offenzulegen.
Diese wurden durch unsere Mediatorin in Einzel- und Gruppenmeetings besprochen, mit dem Ziel zukünftig konsensfähig – aber auch für die Gesellschaft vollumfänglich handlungsfähig zu bleiben.
Die Konfliktparteien verständigten sich auf eine tragfähige Lösung mit langfristiger Perspektive, auch unter Berücksichtigung der Ziele des bisherigen geschäftsführenden Gesellschafters.
Trennungsmanagement im Bereich HGB 84
Ausgangssituation
Ein Kunde im Bereich der medizinischen Hilfsmittelversorgung möchte seinen Vertrieb mittelfristig auf Onlineangebote und angestellte Produktberater umstellen. Der Status Quo war die Betreuung der Kunden durch sogenannte freie Handelsvertreter. Es bestand keine Einigkeit mit den Handelsvertretungen über die zukünftige Strategie bei Auflösung bestehender Verträge sowie über die Höhe von Zahlungsansprüchen aus bestehenden langfristigen Ansprüchen derer.
Lösung:
Es erfolgte nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme der Gesamtsituation und Gesprächen mit allen Beteiligten, eine moderierte wirtschaftliche und juristische Zusammenfassung durch unsere Partnerunternehmen durch die S&T Mediatorin.
Nach Abschluss der Einzelgespräche mit den am Konflikt beteiligen Parteien wurde ein „Round Table“ einberufen mit dem Ziel, dass alle Parteien Ihre zukünftigen Planungen offenlegen. Bedingt durch die Differenzen der Vorstellungen aller am Trennungsprozess Beteiligen, bestand die Aufgabe darin, Prozessvermeidend und Imageschonend eine für alle Seiten seriöse Lösung vorzuschlagen. Oberstes Ziel war die störungsfreie Übergabe der Betreuung der langjährigen Bestandskunden, sowie eine versöhnliche Beendigung der Angestelltenverhältnisse oder ein Übergang derer in ein Angestelltenverhältnis.
Das formulierte Ziel konnte erreicht werden. 1/3 Drittel der Handelsvertretungen ist nunmehr in Angestelltenverhältnis störungsfrei für unseren Kunden tätig. Mit allen anderen wurde eine pekuniär saubere Lösung erarbeitet, welche Kunden- und Beziehungsmanagementverluste vermeidet
Konflikte im Managementteam
Ausgangssituation:
Eine Führungsposition wurde frei. Aufgrund einer internen Stellenausschreibung meldeten sich 3 Mitarbeiter. 2 Mitarbeiter signalisierten, dass Unternehmen zu verlassen, sofern Sie nicht mit der neuen Führungsposition betraut werden. Das Unternehmen fürchtete 2 wichtige Mitarbeitende zu verlieren…
Lösung:
Unsere Mediatorin führte zunächst Einzelgespräche über die Motive der Mitarbeitenden sowie um mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten, ob bei Nichtberücksichtigung tatsächlich eine wirksame Kündigungsabsicht besteht.
Des Weiteren wurden unter Hinzuziehung eines S&T Insights MDI Spezialisten Potentialanalysen der internen Bewerber durchgeführt und diese dann im 1:1 Dialog besprochen. Im Ergebnis wurde für die Führungsposition eine geeignete Kandidatin herausgefunden. Die 2 ebenfalls um die Stelle konkurrierenden Bewerber konnten durch eine mittelfristige Personalentwicklungsmaßnahme, verbunden mit einer Perspektivposition im Unternehmen gehalten werden und stellen Ihr wichtiges Fachwissen weiterhin dem Unternehmen zur Verfügung.
Mergers & Acquisitions Project
Ausgangssituation:
Seitens der Gesellschafterversammlung des verkaufenden Unternehmens bestand zwar Konsens über die grundsätzliche Veräußerungsabsicht jedoch keine übereinstimmende Vorstellung zum Verkaufspreis. Des Weiteren beabsichtigte einer der Gesellschafter das Unternehmen nicht zu verlassen und in die neue Gesellschaft Besitzstandswahrend überzuggehen.
Das Unternehmen mit klarer Kaufabsicht stellte sich einen geringeren Kaufpreis und eine zukünftige Geschäftsleitung vor, welche ausschließlich aus Führungskräften der kaufenden Gesellschaft bestand.
Lösung:
Nach umfangreichen Einzelgesprächen mit verbaler und schriftlicher Fixierung der Vorstellungen und Interessen jedes am Prozess Beteiligten, wurden auf Seite der Verkaufenden Partei sowie auf Seite der kaufenden Partei Interessengruppen gebildet, die unter Mediationsbedingen Ihre Vorstellungen und Kompromissszenarien vorstellten. Diese Mediationstermine wurden fortgesetzt bis beiderseits tragfähige Schnittmengen bestanden. Diese stellte die S&T Mediatorin in Einzel- und im weiteren Verfahren in gemeinsamen Sitzungen vor, bis Konsens erzielt werden konnte. Das Verfahren wurde flankierend von den zu mediierenden Parteien beigebrachten Rechtsbeiständen, Steuerberatern und durch ein Notariat begleitet, welches letztlich die Abwicklung beurkundete. Das Geschäftsleitungsmitglied mit Bleibeabsicht wurde im Rahmen eines Outplacements innerhalb der Branche erfolgreich vermittelt.
Neue Geschäftsordnung Verband
Ausgangssituation:
Ein Großhandelsverbund mittelständischer Unternehmen mit einer Gesellschafter- und Mitgliederstruktur erhielt vom Legal die Aufgabe, die Geschäftsordnung an bestehende gesetzliche Regelungen erheblich anzupassen. Ein Teil der Gesellschafter wollte die bestehenden Verfahrensweisen nicht anpassen, da diese Nachteile für die territoriale Geschäftstätigkeit und einen offenen, freien Wettbewerb fürchteten. Die Rechtsprechung sieht jedoch im Verhalten des Verbandes Ansatzpunkte für Verletzungen des Kartellrechts.
Lösung:
Die Gesamtaufgabe wurde unter Teilnahme unserer Mediatorin auf einer Gesellschafterversammlung thematisiert und, unter Auswertung des rechtlichen Gutachtens besprochen. Es bestand keine Einigkeit über den zukünftigen Weg der Fortführung des Verbandes.
Im weiteren Verfahren fanden moderierte Einzelgespräche mit den Gesellschaftern und der Geschäftsleitung des Verbandes statt. Es wurden Nutzen- Schnittmengen beschlossen und die Gesellschafter waren aufgefordert Vorschläge aus Ihrer Sicht, zur Weiterführung des Verbandes unter Berücksichtigung der Rechtslage zu erarbeiten. Aufgrund der hohen Mitgliederanzahl und der differenzierten Nutzenbedürfnisse der Gesellschafter wurden im Rahmen der Mediation die wichtigsten Positionen zukunftsfähig zusammengefasst. Es stellte sich heraus, dass ein Teil der Gesellschafter unter nunmehr neuen Bedingungen einen Austritt aus dem Verband erwägt. Im Sinne einer rechtskonformen Handlungsweise und um eine Niederlegung der Verbandsgeschäftsleitung aus persönlichen Haftungsgründen zu vermeiden erfolgten Mediationstermine mit dem Ziel, nochmals die Kompromissfähigkeit der Gesellschafter auszuloten.
Im Ergebnis trennte sich der Verband im Sinne des Nutzens der verbleibenden Mitglieder gütlich von Gesellschaftern die am überholten System kompromisslos festhalten wollten. Es wurde eine überarbeitete Geschäftsordnung mit 100 Prozent Stimmanteil verabschiedet. Die Gesellschafter sind hinsichtlich diverser angepasster Geschäftsordnungspunkte zukunftsorientiert und rechtsicher wirksam.
Beendigung Kündigungsschutzklage
Ausgangssituation:
Ein Unternehmen wollte sich von einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin trennen und kündigte den Anstellungsvertrag. Nach erfolgloser Güteverhandlung wurde eine Empfehlung des Richters zur Durchführung einer Mediation ausgesprochen. Die Standpunkte der Prozessgegner waren zum Teil verworren, schwer belegbar und insbesondere sie Stimmung menschlich „vergiftet“.
Lösung:
Der Arbeitgeber akzeptierte eine Mediation als Werkzeug zur Konfliktbereinigung. Die Arbeitnehmerin wurde unter Beratschlagung Ihres Rechtsbeistandes ebenfalls für eine Mediation gewonnen.
Im Rahmen der Einzelgespräche der Mediation konnten emotionale Argumente und Vorstellungen von rationalen Tatsachen getrennt werden. Sowohl die Position des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmerin wurden vom Ballast der wechselseitigen Vorwürfe befreit und sachliche Wege beschrieben. Nach Aufweichen der emotionalen Faktoren konnten 2 moderierte Termine der Prozessgegner durchgeführt werden. Es wurden bereits im ersten Termin wichtige Verhaltensvereinbarungen beschlossen, die weder weiterhin das Betriebsklima des Arbeitgebers- noch das emotionale Gleichgewicht der Arbeitnehmerin negativ beeinflussen.
Im Folgetermin, welcher bereits ohne flankierende Unterstützung der Rechtsbeistände durchgeführt werden konnte, wurden Lösungen für eine beiderseits zufriedenstellende Trennung ausgelotet und im weiteren Verlauf dokumentiert. Das schriftliche Mediationsergebnis prüften beiden Kanzleien daraufhin und die Klageseite informierte das Gericht vom Vollzug einer Trennungsvereinbarung unter Beilegung des Rechtsstreits
Beilegung strittiger Auseinandersetzung im Markenrecht
Ausgangssituation:
Im Bereich der Nutzung von Wort- und Bildmarken kommt es, insbesondere auch im Franchise – Sektor aufgrund vertraglich zweideutiger Auslegungsmöglichkeiten, zu Konfliktpotential.
Ein ausgeschiedener Franchisepartner nutzt nach Ansicht des Franchisegebers werblich weiterhin den vereinbarten Markenauftritt und verstößt gegen die befriste Übertragung, welche bei Beendigung des Vertrages nicht weiter genutzt werden darf. Der ehemalige Franchisenehmer argumentiert, dass die Beendigung des Franchisevertrages nicht auf sein Bemühen zurückzuführen war und er übergangsweise bis zu Aufbau seiner eigenständigen Marke befristet den bisherigen Auftritt weiter nutzen möchte.
Die Situation selbst, ist nach einem Gutachten von Vertragsrechtlern tatsächlich ungenügend klar im Franchisevertrag geregelt.
Lösung:
Franchisegeberseitig wurden wir beauftragt, im Rahmen einer Mediation Prozessvermeidend einen Konsens herzustellen…
Nach Einzelaufnahme der strittigen Punkte, unter Darlegung der Standpunkte der Beteiligten Parteien wurden Schnittmengen vorgeschlagen und durch die Konfliktparteien geprüft. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden konnte eine tragfähige Lösung, als Übergang geschaffen werden. Der ausscheidende Franchisenehmer verpflichtete sich, nach verstreichen einer Übergangsfrist, die Markenrechte des Franchisenehmers nicht weiter zu nutzen. Hinsichtlich der Nutzung des erworbenen Knowhow wurde vereinbart, dass eine Duldung des Geschäftsgegenstandes, welche der des Franchisegebers entspricht, zugestimmt wurde.
Das Mediationsverfahren konnte nach 9 Wochen mit Abschluss einer beurkundeten Vereinbarung zur beidseitigen Zufriedenheit abgeschlossen werden. Ein Rechtsstreit war nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist nicht jede Mediation erfolgreich. Wesentlich ist die Herstellung des Vertrauens und die Erschaffung einer Atmosphäre, in der wieder offen und ehrlich miteinander gesprochen werden kann. Sofern jedoch keine Bereitschaft zur Konfliktlösung erzielt werden kann, sind Mediationen nicht möglich.
Teilen Sie uns im unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermin Ihre Vorstellungen mit und wir unterbreiten Ihnen einen Vorschlag über unsere bewährten, praxiserprobten Vorgehensweisen unter Berücksichtigung unserer Erfahrungen.